DER KIRCHENVORSTAND
ist ursprünglich keine Schöpfung der katholischen Kirche. Die Einrichtung von Kirchenvorständen geht auf die preußische Kulturkampfgesetzgebung zurück. Das preußische Gesetz über die Vermögensverwaltung in den katholischen Kirchengemeinden vom 20. Juni 1875 ordnete für jede Kirchengemeinde die Bildung eines Kirchenvorstandes zur Besorgung der kirchlichen Vermögensangelegenheiten an. Für das Land NRW und die dort gelegenen Bistümer galten bis zum Jahr 2025 noch heute diese wesentlichen Bestimmungen, die modifiziert im Vermögensverwaltungsgesetz geregelt sind.
Seit 2025 sind die Regelungen zum Kirchenvorstand im kirchlichen Vermögensverwaltungsgesetz enthalten. Der im November 2025 neue gewählte Kirchenvorstand ist auf Basis dieser Neuregelungen zustandgekommen.
Der Kirchenvorstand verwaltet die von der Erzdiözese – wesentlich aus Kirchensteuermitteln – bereitgestellten Gelder für den Gemeindeetat und ist für die Erneuerung oder Instandhaltung der Gebäude im Gemeindeeigentum verantwortlich. Dabei hat er eine der Pastoral dienende Funktion und stimmt sich daher eng mit dem Gemeindeteam, dem Team der Hauptamtlichen und ggf. auch mit dem Rat der Pfarreien ab.
Der Kirchenvorstand besteht aus dem moderierenden Priester für den Pastoralen Raum als Vorsitzendem und 6 von der Gemeinde gewählten Mitgliedern. In der konstituierenden Sitzung wurde Monika Kaschel zur geschäftsführenden Vorsitzenden und Georg Heßbrügge zu ihrem Stellvertreter gewählt.

