Kirchenvorstand

DER KIRCHENVORSTAND

ist keine Schöpfung der katholischen Kirche. Die Einrichtung von Kirchenvorständen geht auf die preußische Kulturkampfgesetzgebung zurück. Das preußische Gesetz über die Vermögensverwaltung in den katholischen Kirchengemeinden vom 20. Juni 1875 ordnete für jede Kirchengemeinde die Bildung eines Kirchenvorstandes zur Besorgung der kirchlichen Vermögensangelegenheiten an. Für das Land NRW und die dort gelegenen Bistümer gelten noch heute diese wesentlichen Bestimmungen, die modifiziert im Vermögensverwaltungsgesetz geregelt sind.

Der Kirchenvorstand verwaltet die von der Erzdiözese – wesentlich aus Kirchensteuermitteln – bereitgestellten Gelder für den Gemeindeetat und ist für die Erneuerung oder Instandhaltung der Gebäude im Gemeindeeigentum verantwortlich.

Der Kirchenvorstand besteht aus dem Pfarrer oder dem mit der Leitung der Gemeinde betrauten Geistlichen als Vorsitzenden und acht von der Gemeinde gewählten Mitgliedern. Wählbar ist jedes Gemeindemitglied, das mindestens 21 Jahre alt ist und seit wenigstens einem Jahr am Ort der Gemeinde wohnt.

Bildung eines Vermögensverwaltungsrates

Da sich die Anzahl der Mitglieder des Kirchenvorstands nun mehr auf 6 gewählte Mitglieder reduziert hat und bei der letzten Wahl auch leider keine weiteren Mitglieder gewonnen werden konnten, wurde mit Wirkung zum 01. Juli 2022 durch den Generalvikar ein Vermögensverwaltungsrat bestellt. Dieser besteht aus dem Pfarrer als Vorsitzenden und den 6 verbliebenen gewählten Mitgliedern des Kirchenvorstands. Der Vermögensverwaltungsrat nimmt alle Rechte und Pflichten des Kirchenvorstands wahr.

Bei Interesse wenden Sie sich bitte an:

Ludger Keite, Vorsitzender
E-Mail: l.keite[at]kirche-dortmund-nordost.de

Die Mitglieder des Vermögensverwaltungsrates:

Ludger Keite (Vorsitzender – ohne Foto), Ursula Kreutner, Monika Kaschel, Beate Thiemann (ohne Foto), Klemens Merten, Johannes Makiolczyk (ohne Foto) und Hendrik Winkelhaus